|
1. Phase - Einleitung und
Mediationsvorbereitung
Die Grundlagen der Mediation werden näher gebracht, der Ablauf
des Verfahrens besprochen und die Verhaltensregeln im Einzelnen
besprochen. Es wird die Eignung des Verfahren für die
Beteiligten überprüft und die Frage der Honorierung
geklärt.
2. Phase - Bestandsaufnahme und
Themensammlung
Die Uneinigkeit der Parteien und worüber Einigkeit besteht
wird festgehalten und die klärungsbedürftigen Themen
beider Seiten gesammelt. Durch Unterstützung wird festgelegt,
welche Tatsachen offen zu legen und welche Informationen beizubringen
sind.
3. Phase - Herausarbeitung der Positionen und
Interessen
Das Unterscheiden von Positionen und Interessen spielt eine
große Rolle. Der Gedanke der Mediation, dass es keine
objektive Wahrheit gibt liegt zugrunde. Es gilt die eigene (subjektive)
interessenbestimmte Wirklichkeit zu erkennen und zu verstehen. Das
Aufdecken dieser Interessen fördert das wechselseitige
Verständnis, es entsteht die Lage zukunftsorientierte,
wertschöpfende Optionen entwickeln zu können.
4. Phase - Entwicklung der
Lösungsoptionen
Die Kreativität der Konfliktpartner ist gefordert. Mittels
verschiedener Techniken werden Lösungsoptionen entwickelt, auf
ihre Realisierbarkeit hin überprüft und die Vor- und
Nachteile abgewogen. Hier zeigt sich der entscheidende Vorteil der
Mediation: Die Abkehr vom Positionendenken hin zu zukunftsorientierten
Interessen eröffnet Einigungsalternativen, die vorher gar
nicht denkbar waren. Es entstehen "Win-win-Lösungen".
5. Phase - Gestaltung und
Abschlussvereinbarung
Die ehemaligen Konfliktpartner beraten, soweit noch nicht geschehen,
mit ihren Anwälten das erzielte Ergebnis und
überprüfen, ob es gegenüber der Alternative
einer Nichteinigung mit der Konsequenz einer gerichtlichen
Auseinandersetzung Bestand hat. Eine vorläufige Dauer
(Umsetzungsphase) für die getroffene Vereinbarung wird
festgesetzt, Die Vereinbarung wird abschließend in die Form
eines schriftlichen Vertrages abgeschlossen und gegebenenfalls
notariell beurkundet. Die Abschlussvereinbarung bietet damit
hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit wie ein
gerichtliches Urteil, die Mediation abgeschlossen.
|