Wechseln war im Wohnungseigentum noch nie so einfach.
Ein Verwaltungswechsel klingt nach Aufwand — ist es aber nicht. Wir unterstützen Sie beim Großteil der Organisation und führen Sie WEG-2002-konform durch den gesamten Ablauf. Ehrlich, transparent, ohne Versprechen, die wir nicht halten können.
Vier Schritte zur neuen Verwaltung.
Absprechen
Klären Sie mit den anderen Eigentümern, ob ein Wechsel grundsätzlich gewünscht ist.
Vertrag prüfen
Wir prüfen gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen Kündigungsfrist und nächstmögliches Wechseldatum.
Angebot einholen
Wir erstellen Ihnen ein transparentes und kostenloses Angebot.
Beschluss fassen
Ein Beschluss im Wohnungseigentum kommt zustande, wenn entweder mehr als 50 % aller Miteigentumsanteile zustimmen oder 2/3 der abgegebenen Stimmen zustimmen und diese zugleich mindestens 1/3 aller Miteigentumsanteile ausmachen.
Wenn Sie zum Jahreswechsel umstellen wollen.
Wenn bei Ihnen die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr ist, dann findet der Wechsel zum 1. Jänner statt — damit ist sauber zwischen Altem und Neuem getrennt. Hier die wichtigsten Stichtage.
Was wir für Sie übernehmen.
Damit der Wechsel im Tagesgeschäft nicht spürbar wird — weder für Sie noch für die Bewohner.
Kontakt zur Altverwaltung
Wir führen die Kommunikation mit der bisherigen Verwaltung, klären offene Punkte und sorgen für saubere Übergaben — für Sie entsteht kein Aufwand.
Unterlagen & Schlüssel
Verträge, Pläne, Abrechnungen, Schlüssel — wir holen alles ab, prüfen die Vollständigkeit und legen ein strukturiertes Hausarchiv an.
Nahtlose Übernahme
Buchhaltung, Mietkonten, laufende Verträge und Versicherungsfälle übernehmen wir lückenlos — ohne Unterbrechung im Tagesgeschäft.
Lassen Sie uns ein konkretes Angebot machen.
Wir sehen uns Ihre Situation an, prüfen die Rahmenbedingungen und legen Ihnen ein klar gegliedertes Angebot vor — unverbindlich und ohne versteckte Posten.